AGB

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für den Erwerb von Tickets und den Besuch des "Auftakt Berlin" Events (nachfolgend "Veranstaltung" oder "Event"), das von dem Auftakt Berlin-Team, vertreten durch Ella Urbach ("wir", "uns", "Veranstalter"), organisiert wird. Mit der Bewerbung um ein Tickets für die Veranstaltung akzeptieren Sie diese AGBs.

Alle Formulierungen und personengruppenbezogenen Angaben in den AGBs sind geschlechtsneutral zu verstehen.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Begriffsbestimmungen

"Veranstaltungsgelände" und "Gelände" bezieht sich auf das Gelände des Kulturzentrums "Die Weisse Rose" in seiner Gesamtheit.

Das Coronavirus SARS-CoV-2 wird im folgenden "Coronavirus" oder "Corona" genannt.

2. Erwerb von Tickets

Tickets können nicht käuflich erworben werden. Beim Bewerben um ein Ticket akzeptiert der Besucher die genannten AGBs.

3. Zutrittsberechtigungen

Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

4. Die Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter, ist die Haftung nicht ausgeschlossen.

Die genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Mitwirkenden des Veranstalters, sowie die persönliche Haftung der genannten Organe.

5. Eintritt und Verlassen des Geländes

Bevor Besucher das Veranstaltungsgelände betreten, werden sie gebeten, ihre Bestätigungsmail vorzuzeigen. Dies kann digital, oder ausgedruckt getan werden. Zusätzlich behält sich der Veranstalter vor, stichprobenartig Personalausweise zu kontrollieren, um dessen Übereinstimmen von E-mail und Namen auf der Gästeliste sicherzustellen. Beim Eintritt bekommen die Gäste eine Akkreditierung, die als Ersatz für einen Wieder-Eintritt fungiert. Die muss bei dem erneuten betreten des Geländes vorgezeigt werden, sonst besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

6. Sicherheits- und Gesundheitskontrollen, Präventionsmaßnahmen

Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt aus Sicherheits- und Ordnungsgründen eine Kontrolle durch das Personal. Zusätzlich behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen aktuellen negativen Test auf das Coronavirus (SARS-CoV2), der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen geeigneten Nachweis über eine Immunisierung und oder Genesung zu verlangen.

7. Ausschluss vom Festival

Besucher haben den Anordnungen des Sicherheitspersonals und den Veranstaltern Folge zu leisten. Ein nicht befolgen der AGBs führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Zudem ist dem Veranstalter und dem Sicherheitspersonal freigestellt, den Zutritt zum Event zu verwehren, sowie den Besucher vom Event auszuschließen, wenn dieser

  1. ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit des Events, anderen Besuchern und sich selbst darstellt, oder
  2. illegale oder nicht erlaubte Substanzen und Gegenstände mit sich führt, oder
  3. gegen die AGBs in sonstiger Art und Weise verstößt.

Des Weiteren wird dem Veranstalter vorbehalten, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Besucher und des Festivals zu gewährleisten.

8. Tickets

Die Tickets dürfen nach der Entwertung nicht mehr übertragen werden. Der Weiterverkauf sowie das Verlosen von Tickets ist nicht gestattet. Wenn gegen diese Bedingung verstoßen wird, entfällt die Zugangsberechtigung und das Ticket ist ungültig. Somit besteht auch keine Entschädigung durch den Veranstalter. Bei Verlust eines Tickets gibt es keinen Ersatz und auch keine Entschädigung (bitte unbedingt gut aufbewahren).

II. Rechte des Veranstalters

1. Einschränkung der Bild- und Tonaufnahmen

Die Verwendung von Kameras, Videokameras, Mobiltelefonen und anderen Geräten zur Aufnahme von Bildern, Videos oder Ton ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters strengstens untersagt, sofern die daraus resultierenden Aufnahmen "Auftakt Berlin" und seinen Veranstaltern in irgendeiner Form Schaden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen und ggf. rechtliche Schritte nach sich ziehen.

2. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Bild- und Tonaufnahmen

Wir dürfen das Event aufzeichnen und dabei Ton- und audiovisuelle Aufnahmen erstellen. Diese Aufnahmen können Besucher einschließen. Sobald das Gelände betreten wurde, willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, Fotografien und/oder sonstigen Aufnahmen zu, die von einem, vom Veranstalter beauftragtem Dritte, im Zusammenhang des Events erstellt werden. Zudem wird unwiderruflich der Verwertung und Verbreitung auf allen (digitalen) (zukünftigen und gegenwärtigen) Medien zugestimmt. Somit liegt das Recht, der Verbreitung von Stimme, Bildnissen, Handlungen und/oder Aussagen der Besucher, für nichtkommerzielle und kommerzielle Zwecke, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt, beim Veranstalter und dessen Vertrags- und Lizenzpartnern.

3. Ausschluss vom Festival

Dem Veranstalter ist es freigestellt Besucher, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, von dem Event auszuschließen (beispielsweise: Körperverletzungen, Drogenhandel, Diebstahl, Gefährdung anderer Besucher, Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus). Sobald ein Besucher vom Veranstalter ausgeschlossen wird, verwirkt die Eintrittskarte und es gibt kein Recht auf einen erneuten Einlass.

4. Hör- und sonstige Gesundheitsschäden

Der Veranstalter haftet nur, wenn durch Fahrlässigkeit und das Missachten von Sicherheitsvorschriften Gesundheitsschäden der Besucher folgen. Ein Aufenthalt in der unmittelbaren Nähe von Lautsprechern ist zu vermeiden und die Einhaltungen von Absperrungen sind zu beachten. Bei einem langen Aufenthalt in Bühnennähe ist ein Gehörschutz empfohlen, da es sonst zu Gehörschäden führen kann.

5. Infektion mit dem Coronavirus

Eine Infektion mit SARS-CoV-2 bei dem Event kann nicht ausgeschlossen werden.

6. Änderungen am Programm und Absage des Events

Das Event kann ohne Vorwarnung durch den Veranstalter abgesagt werden. Aktuelle Informationen sind auf Social Media oder auf der Webseite zu finden.

Es gibt keinen Anspruch des Besuchers, einen Ersatz bei Absage eines Künstlers, Speaker oder Ausstellers einzufordern.

7. Räumung von Flächen

Um ein Gefahrenrisiko für die Besucher abzuwenden, können wir oder der Sicherheitsdienst jederzeit einen Teil des oder das gesamte Gelände räumen und sperren. Den Aufforderungen vom Veranstalter und dem Sicherheitsdienst ist Folge zu leisten. Das Widersetzen von Aufforderungen kann zum Ausschluss vom Event führen.

8. Informationen / Neuigkeiten

Dem Veranstalter ist freigestellt, ergänzende Informationen und Einschränkungen auf der offiziellen Homepage (auftakt.berlin) oder auf Social Media zu verbreiten.

III. Pflichten der Besucher

1. Parkbereiche

Es gibt kein Anrecht auf einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug. Dem Veranstalter steht es frei den Parkbereich jederzeit zu räumen, abzusperren oder einzuschränken.
Rettungswege und Fahrwege sind jederzeit freizuhalten.

Wenn ein Fahrzeug in keinem verkehrssicheren Zustand ist oder eine Gefahr durch den Zustand entsteht (z.B.: undichter Motor, Auslaufen von Flüssigkeiten), entfällt die Parkberechtigung für dieses Fahrzeug und es muss umgehend vom Veranstaltungsgelände entfernt werden. Dazu zählen auch fehlende Pflichtversicherungen, Zwangsentstempelungen und/oder fehlende Kennzeichen.

Die abgestellten Fahrzeuge werden nicht überwacht, das Parken geschieht auf eigene Gefahr. Es liegt nicht in der Aufgabe des Veranstalters oder dem Sicherheitspersonals, den Parkbereich zu überwachen.

2. Straßenverkehrsordnung

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, sowie den Zufahrtswegen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt kann durch den Veranstalter und / oder Sicherheitspersonal beschränkt oder geregelt werden.

Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Dem Veranstalter steht es frei, ein Umparken anzuordnen. Fahrzeuge, die sich in Rettungs- oder Fahrwegen durchfahrtsbehindernd befinden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Der Besitzer, bzw. Verursacher trägt dabei die anfallenden Gebühren.

3. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung für abgestellte Fahrzeuge. Bei Verlust und Schäden, durch Diebstahl, Feuer, Einbruch, höherer Gewalt oder anderen Vorkommnissen, haftet der Veranstalter nicht.
Zudem ist die Haftung des Veranstalters bei Verlust von Wertgegenständen und Eigentum ausgeschlossen.

4. Anordnungen von Sicherheitskräften

Ergänzend zu hier stehenden Regeln kann der Sicherheitsdienst weitere Regelungen aufstellen. Zudem ist den Aufforderungen vom Sicherheitsdienst Folge zu leisten.

5. Naturschutz / Müllentsorgung

Die gegenseitige Rücksichtnahme ist erwartet. Diese gilt auch der Natur und Umwelt gegenüber. Wenn wassergefährdende Stoffe mit dem Boden in Berührung kommen oder Natur- oder Umweltverschmutzung geschehen sein, steht es dem Veranstalter frei, den Besucher aus dem Event auszuschließen.

6. Nutzung der Toiletten

Das Urinieren ist außerhalb von Toiletten nicht gestattet.

7. Verbot von Tieren

Das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten.

8. Verbotene Gegenstände

Grundsächlich sind alle Gegenstände verboten, die Personen in jeglicher Art und Weise Schaden zu fügen können. Dem Sicherheitspersonal und uns steht frei, Personen bei Fund eines potenziell unerwünschten Gegenstandes den Zutritt zum Gelände zu verwehren und diese Person vom Event auszuschließen.

  1. alkoholische Getränke und Flüssigkeiten
  2. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen
  3. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
  4. Werkzeug (z.B. Sägen, Äxte, Beile)

9. Jugendschutzgesetz

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz.

10. Rettungswege

Die Ein- und Ausgänge werden als Rettungswege verwendet. Unter allen Umständen muss eine Räumung des Geländes möglich sein und somit die Rettungswege freizuhalten.

11. Rücksichtnahme

Es herrscht auf während des gesamten Events die Rücksichtnahme gegenüber den anderen Besuchern und der Umgebung zu üben.
Jede Gefährdung der anderen Besucher ist verboten und führt zum sofortigem Ausschluss vom Event.

12. Vandalismus

Die beabsichtigte Beschädigung und/oder Zerstörung von Gegenständen und Einrichtungen sind verboten und werden rechtlich auf Grundlage von Vandalismus (u.a. § 303 StGB) verfolgt.

13. Aufenthalt ohne Berechtigung

Wenn sich jemand ohne Zugangsberechtigung auf dem Veranstaltungsgelände aufhält, wird diese Person wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt. Es folgen rechtliche Konsequenzen!

III. Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.